Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

I.  Allgemeines

Die Josua-Gemeinde Schenefeld bietet ein internationales Baseballcamp an, die zeitlichen Rahmenbedingungen finden Sie unter „Programm“. Dieses Baseballcamp soll der Freude am Erlernen einer neuen Sportart, der internationalen Begegnung zwischen amerikanischen und deutschen Jugendlichen und der praktischen Anwendungen der englischen Sprache dienen. Austragungsort des Baseballcamp ist das Stadion Achter de Weiden in Schenefeld.

Das Anmeldeverfahren beginnt ab sofort. Das Anmeldeformular sowie die Teilnahmebedingungen können von der
Homepage: www.baseballcamp-schenefeld.de heruntergeladen werden. Ein Anspruch auf Durchführung des Baseball Camps besteht nicht.

II.  Leistungsinhalt

1. Das Baseballcamp beginnt am ersten Veranstaltungstag mit einem Probetraining, der Einteilung der Teams und einer ersten Trainingseinheit. Eine Teilnahme am Probetraining ist unbedingt notwendig! Die Termine finden Sie unter „Programm“.

Am vorletzten Tag des Camps findet das große Abschlussturnier statt, anschließend werden die Sieger geehrt.

2. Der Teilnehmerbeitrag für das Baseballcamp wird jedes Jahr an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst und ist je nach Anmeldedatum gestaffelt. Informationen finden Sie unter „Anmeldung“.

3. Im Preis inbegriffen sind das Baseballtraining mit dem amerikanischen Trainerteam, die Nutzung von Schlägern, Bällen, Handschuhen, Schutzkleidung und weiterer Ausrüstung, kleine Snacks und Getränke während des Camps, ein Baseballshirt und –cap eines amerikanischen Baseballteams sowie Betreuung durch Aufsichtspersonen. Während des Trainings wird ausreichend Wasser kostenlos zur Verfügung gestellt.

4.  Die Verpflegung am Turniertag ist nicht im Preis enthalten. Vor Ort werden jedoch günstige Verpflegungsmöglichkeiten angeboten.

5. Das Baseballcamp wird von erfahrenen Leitern in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit amerikanischen Coaches gestaltet und durchgeführt.

6. Muss das Baseballcamp aus unvorhersehbaren und von der Josua-Gemeinde Schenefeld nicht zu vertretenden Gründen am gebuchten Tag ausfallen und kann die Josua-Gemeinde Schenefeld trotz Bemühungen die Sorgeberechtigten nicht rechtzeitig davon in Kenntnis setzen, haftet die Josua-Gemeinde Schenefeld nicht für eventuell entstehende Aufwände der Sorgeberechtigten.

7. Wir weisen darauf hin, dass wir mit unserem Teilnehmerbeitrag nicht kostendeckend arbeiten. Unser Wunsch und Ziel ist, eine Teilnahmemöglichkeit für Kinder aus allen sozialen und nationalen Hintergründen zu bieten. Somit sind wir auf Spenden und Sponsoren angewiesen. Wer gerne eine „Teilnehmerpatenschaft“ übernehmen oder für die Arbeit spenden möchte, der kann das mit einer Überweisung auf folgendes Konto tun:

Josua-Gemeinde Schenefeld
Spar- und Kreditbank Bad Homburg
IBAN: DE27 5009 2100 0001 1606 99
VZ: Baseballcamp JAHRESZAHL Patenschaft, Spende

III.  Anmeldeverfahren und Bezahlung

1. Die Sorgeberechtigten können ihre Kinder über das Anmeldeformular sowie Überweisung des Teilnehmerbeitrags auf das Konto der Josua-Gemeinde Schenefeld für das Baseballcamp anmelden:

Spar- und Kreditbank Bad Homburg
IBAN: DE27 5009 2100 0001 1606 99
Verwendungszweck: Baseballcamp JAHRESZAHL + Name des Kindes

Sollte der Teilnehmerbeitrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung eingegangen sein, wird der Platz nicht freigehalten.

2. Ein Vertrag zwischen der Josua-Gemeinde Schenefeld und den Sorgeberechtigten kommt nur zustande, wenn eine schriftliche Anmeldung vorliegt, der Teilnehmerbeitrag rechtzeitig auf dem angegebenen Konto eingegangen sowie seitens der Josua-Gemeinde Schenefeld eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt ist.

IV.  Gesundheitsbedingungen

1. Grundsätzlich sollten kranke Kinder nicht am Baseballcamp teilnehmen. Sofern Kinder aufgrund einer Besonderheit auf die regelmäßige Verabreichung von Medikamenten angewiesen sind, sind die Sorgeberechtigten dazu verpflichtet, die Verantwortlichen darauf hinzuweisen (gesundheitliche Beeinträchtigungen, Probleme o.ä.). Sondervereinbarungen für die Teilnahme beeinträchtigter Kinder sind schriftlich festzuhalten.

2. Nur medizinisch unvermeidliche und organisatorisch nicht durch die Erziehungsberechtigten durchführbare Medikamentengaben sollten durch unterwiesene Betreuungspersonen erfolgen. Hierzu ist erforderlich, dass dem Veranstalter eine Bescheinigung des Kinderarztes mit der genauen schriftlichen Medikation vorliegt. Insbesondere muss diese Medikation die Häufigkeit der Verabreichung, die genaue Menge und Zeitangabe enthalten.

3. Das Camp findet unter den zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Corona-Regelungen statt. Sollte das Camp im Zuge der Pandemieentwicklung – auch kurzfristig – abgesagt werden müssen, besteht kein Anspruch auf Durchführung, Schadensersatz oder Rückzahlung des Teilnahmebeitrags.

V.  Bringen und Abholen der Teilnehmer

Der Sorgeberechtigte verpflichtet sich, sein/e Kind/er pünktlich zum Beginn des Baseballcamps am vereinbarten Veranstaltungsort abzugeben und von dort vereinbarungsgemäß ebenfalls wieder abzuholen. Außerhalb derBaseballcamp-Zeiten übernimmt der Veranstalter keinerlei Aufsichtspflichten. Sofern das Kind/ die Kinder den Heimweg alleine antreten dürfen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten erforderlich. Dies ist auf dem Anmeldeformular anzukreuzen.

VI.  Bildrechte

Mit Kenntnisnahme der Teilnahmebedingungen bestätigen die Sorgeberechtigten, dass die unter Mitwirkung / Anwesenheit der eigenen Person oder des für das Baseballcamp angemeldeten Kindes hergestellten Ton-, Bild- und Filmaufnahmen für alle Druck-, Rundfunk-, Film- und sonstige Wiedergabezwecke uneingeschränkt (z.B. Publikationen, Werbeflyer, Imagefilme, Internetauftritte usw.) verwendet werden können. Die entsprechenden Rechte werden an die Josua-Gemeinde Schenefeld gegeben. Honorar­forderungen entstehen daraus nicht. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt.

VII.  Rücktritt und Ersatzteilnehmer

1. Bei Nichtantritt am Tag des gebuchten Baseballcamps besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags.

2. Bei Abmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin bis vier Wochen vor dem Start des Camps wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 20,- € erhoben.

3. Bei Abmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin weniger als vier Wochen vor Beginn des Camps wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten, wenn der frei gewordene Platz nicht wieder aufgefüllt werden kann. Sollte der freigewordene Platz aufgefüllt werden können, tritt Absatz VII Punkt 2 der ABB in Kraft.

4. Muss ein Kind das Baseballcamp aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abbrechen, erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.

5. Rücktritts- oder sonstige Änderungserklärungen müssen schriftlich erfolgen.

VIII.  Haftung

1. Die Sorgeberechtigten erklären gegenüber der Josua-Gemeinde Schenefeld, dass eine Mitversicherung des teilnehmenden Kindes in der Haftpflichtversicherung der Sorgeberechtigten besteht, sowie dass die Sorgeberechtigten für mutwillige durch ihr/e Kind/er angerichtete Schäden haften.

2. Die Sorgeberechtigten hinterlassen eine Telefonnummer, unter der sie in einem Notfall erreichbar sind. Sollte ein Notfall eintreten und die Sorgeberechtigten können nicht erreicht werden, erteilen diese gleichzeitig die Erlaubnis zur ärztlichen Vorstellung des Kindes. Die Sorgeberechtigten bestätigen durch Vertragsabschluss und Kenntnisnahme der Teilnahmebedingungen, dass die begleitenden Aufsichtspersonen bei gegebener Lebensgefahr die Vornahme von Heilbehandlungen ohne vorherige Rücksprache bestimmen können.

3. Für das Baseballcamp, welches in der Trägerschaft der Josua-Gemeinde Schenefeld durchgeführt wird, besteht grundsätzlich Deckungsschutz im Rahmen der Haftpflicht. Danach erstreckt sich der Deckungsschutz insbesondere auf Schadensfälle, die auf einer Verletzung der Organisations- und Verkehrssicherungspflicht sowie der Veranstalterverantwortung beruhen. Schäden, die durch Organisation und Veranstaltungen von Kooperationspartnern auftreten, liegen in deren Verantwortung und sind mit dem jeweiligen Kooperationspartner abzuwickeln.

4. Das Kind/die Kinder haben den Anweisungen des Personals und den begleitenden Aufsichtspersonen Folge zu leisten. Sollte das Kind/die Kinder trotz mehrfacher Aufforderungen die Anweisungen nicht beachten, kann ein Ausschluss aus dem Baseballcamp erfolgen.

5. Die Josua-Gemeinde Schenefeld haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen wie Kameras, MP3-Playern, Schmuck, Handys oder ähnlichem, die die Kinder zu den Veranstaltungen mitbringen.

IX.  Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Sorgeberechtigten und der Josua-Gemeinde Schenefeld findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

X.  Gerichtsstand und Leistungsort

1. Die Sorgeberechtigten können die Josua-Gemeinde Schenefeld nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen gegen Sorgeberechtigte bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Josua-Gemeinde Schenefeld vereinbart.

2. Ort der Leistungserfüllung ist Schenefeld.

XI.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Schenefeld, den 1. März 2018

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